LASIK Korrektur für die Diensttauglichkeit

Polizei, Zoll, Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundeswehr

Im Einsatz kommt es auf jedes Detail an!

Das gute Sehvermögen eine zentrale Anforderung in den Dienstvorschriften für die Bewerbung zum Dienst bei der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr. Eine LASIK-Korrektur (Augenlasern) von Fehlsichtigkeiten kann eine optimale Lösung sein, um die Diensttauglichkeit zu erreichen und dauerhaft auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten zu können. Profitieren Sie von der Expertise des Augenlaserzentrums Ballindamm – wir haben umfassende Erfahrung, beraten Sie gern und gehen auf Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen ein.

Sehhilfen können behindern

Unzureichende Sehschärfe lässt sich zwar mit Brillen oder Kontaktlinsen zu einem gewissen Grad ausgleichen, die Vorteile des guten Sehens ohne Sehhilfen liegen aber auf der Hand: 

  • Brillen können in hektischen Situationen behindern oder verrutschen
  • Brillen beschlagen, werden schmutzig und können kaputt gehen
  • Kontaktlinsen können schmerzhaft im Auge verrutschen
  • Kontaktlinsen benötigen Pflege
  • Sehhilfen können bei langen Dienstzeiten anstrengend werden

Augenlasern (LASIK) für Diensttauglichkeit

Eine Augenlaserbehandlung ist in vielen Fällen die optimale Lösung, um das für die Diensttauglichkeit benötigte Sehvermögen zu erreichen. Die LASIK Augenkorrektur im Augenlaserzentrum Ballindamm bietet Ihnen dabei folgende Vorteile: 

  • Chance auf eine Leben ohne Brille und Kontaktlinsen
  • Modernste Augenlaser und Computerdiagnostik
  • Femtosekundenlaser für maximale Sicherheit und Präzision
  • Wellenfrontanalyse für bestmögliche Ergebnisse
  • Beratung und Untersuchung durch langjährig erfahrenen LASIK Augenchirurgen
  • Transparenz und Vertrauen

Natürlich muss zunächst geklärt werden, ob Sie für das Augenlasern geeignet sind und ob die Augenlaserbehandlung bei Ihnen die benötigten Voraussetzungen erzielen kann. Im Rahmen unserer persönlichen LASIK Voruntersuchung gehen wir auf Ihre inviduellen Anforderungen ein und beraten Sie umfassend und transparent. Bei uns erfolgen die Vor- und Nachuntersuchungen durch denselben Operateur, der auch die LASIK Behandlung durchführt. Dies sorgt für zusätzliche Sicherheit und Transparenz, denn es geht schließlich um Ihr Augenlicht und Ihren beruflichen Werdegang!
 

Voraussetzungen für die LASIK Behandlung

Für das erfolgreiche Augenlasern im Sinne Ihrer Diensttauglichkeit gibt es mehrere Voraussetzungen. Zum einen die allgemeinen Voraussetzungen für eine LASIK-Behandlung, die Sie hier einsehen können: LASIK Voraussetzungen. Zum anderen gelten umfangreiche Bestimmungen in den jeweiligen Dienstvorschriften: 

Bundespolizei und Landespolizei

Polizeidienstvorschrift PDV 300
Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit
Beispielhafter Auszug der Mindestanforderungen aus den Vorschriften in Bezug auf das Augenlasern: * 

  • kein refraktivchirurgischer Eingriff (z.B. Augenlasern) in den letzten 12 Monaten, um die dauerhafte Stabilität der Augenkorrektur zu belegen
  • Nach dem Augenlasern:
    - bis zum 20. Lebensjahr: 
    - ab dem 20. Lebensjahr: Visus s.c. ohne Korrektur mind. 0,3 (30% des Altersdurchschnitts, beide Augen)
    - Visus c.c. mit Korrektur (Brille, keine Kontaktlinsen): 1,0 (stärkeres Auge) und 0,8 (schwächeres Auge)
  • Präoperative Fehlsichtigkeit vor dem Augenlasern:
    - nicht stärker als – 5,0 bzw. + 3,0 dpt
  • Keine Implantation von Intraokularlinsen (IOL)

Feuerwehr

Feuerwehrdienstvorschrift 300, z.B. FwDV 300 HH
Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr

Die Vorgaben entsprechend weitgehend der Polizeidienstvorschrift 300, siehe oben. Die optimale Korrektur darf ± 3 dpt nicht überschreiten und die unkorrigierte Sehschärfe darf nicht unter 0,3 (30%, beide Augen) liegen.*

Bundeswehr 

Zentrale Dienstvorschrift ZDV 46/1

Hier wird die Wehrdienstfähigkeit in zwei Tauglichkeitsgrade unterteilt: T1 (voll verwendungsfähig) und T2 (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten). 

  • kein refraktivchirurgischer Eingriff (z.B. Augenlasern) in den letzten 12 Monaten, um die dauerhafte Stabilität der Augenkorrektur zu belegen
  • T1: Visus s.c. ohne Korrektur mind. 1,0 (100% des Altersdurchschnitts auf beiden Augen)
  • T2: Visus c.c. mit Korrektur mind. 0,63 (stärkeres Auge) und 0,2 (schwächeres Auge)
  • T2: Refraktionsfehler maximal ± 8.0 dpt (sphärisch) und – 5.0 (zylindrisch)
  • Hornhautdicke nach dem Augenlasern mind. 420 µm

PRK / LASEK für extreme Situationen

Während für den normalen Dienst das Augenlasern mit Femtosekundenlaser und ggfs. einer Wellenfrontanalyse das bestmögliche Ergebnis erzielen kann, können für extreme Berufsgrupen andere Voraussetzungen gelten. Z.B. bei Fernaufklärern oder Einzelkämpfern der Bundeswehr kann Priorität auf die maximale Unempfindlichkeit des Auges gegen Verletzungen im Vordergrund stehen. Deshalb kann hier statt einer LASIK eine PRK / LASEK Behandlung empfehlenswert sein kann, bei der die Hornhaut nicht geöffnet werden muss. 

 

Unverbindlich persönlich informieren lassen

Sie interessieren sich für das Augenlasern im Augenlaserzentrum Ballindamm? 
Wir beraten Sie gern und freuen uns über Ihre Anfrage!

Weiter: Augenlaser Methoden LASIK OP Jetzt anfragen

 

 

* Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich in der für Sie geltenden, aktuellen Dienstvorschrift und bringen Sie diese zur LASIK Voruntersuchung mit.